Nachhilfe über den „Bildungsgutschein“

Grundsätzlich kann der ABACUS-Nachhilfeunterricht auch über einen Bildungsgutschein bezahlt werden.

Dies setzt voraus, dass Sie berechtigt sind, diesen zu beantragen. Ist dies der Fall, ist Folgendes zu beachten:

Um Leistungen aus dem Paket für Bildung und Teilhabe zu erlangen, müssen Sie bei Ihrem zuständigen Amt einen Antrag für einen Bildungsgutschein stellen. Dafür benötigen Sie in der Regel immer

– eine Bescheinigung der Schule, dass für Ihr Kind Einzelnachhilfe notwendig ist
– das Antragsformular
– einen Kostenvoranschlag von ABACUS

Damit möglichst viele Kinder, die einen Bildungsgutschein bekommen, auch  den Unterricht von ABACUS wahrnehmen können,  bezuschußt das ABACUS-Nachhilfeinstitut Köln den Unterricht für diese Kinder. Wir tun dies,  nicht zuletzt, da die Stadt Köln meist nicht die vollen Unterrichtsgebühren übernimmt. (Die Bewilligung des Bildungsgutscheins kann zudem in den Stadtbezirken unterschiedlich ausfallen.)

Trotz des Bildungsgutscheines und unseres Zuschusses kann daher dennoch eine geringe Zuzahlung für Sie anfallen.

Sehr gern beraten wir Sie und stellen Ihnen auch ein unverbindliches Angebot für Ihren Antrag aus.